Unsere KI-Visualisierungen sind für die Immobilienvermarktung vorgesehen. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung auf ImmoScout24 oder immowelt die jeweils aktuellen Vorgaben des Portals zu Bildformaten und KI-Inhalten. Eine Annahme durch die Portale wird nicht garantiert.
KI-Visualisierungen dürfen nicht als gewöhnliche, unbearbeitete Fotos dargestellt werden. Unsere Bilder sind als KI-Bearbeitung erkennbar. Nach der europäischen KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026 zudem Transparenzpflichten für KI-generierte Bilder, die für echt gehalten werden könnten. Bei der Veröffentlichung muss erkennbar sein, dass es sich um eine KI-Bearbeitung handelt.